FAQ

Fragen & Antworten

1. Wann sollte ich mich von einem Anwalt beraten lassen?
Bei rechtlichen Problemen grundsätzlich immer. Wenn gesetzlicher Anwaltszwang (z. B. vor den Landgerichten im Zivilprozess, vgl. § 78 Abs I, S. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO)) herrscht oder es sich um einen Fall notwendiger Verteidigung im Strafprozess gem. § 140 Abs. I Strafprozessordnung (StPO) handelt, müssen Sie sich immer zumindest anwaltlich vertreten lassen. Zivilrechtlich ist dies ab einem Streitwert von 5000.- € der Fall. Aber auch bei einem Streitwert darunter empfiehlt sich eine anwaltschaftliche Beratung auf jeden Fall, weil ein Laie die rechtliche Lage grundsätzlich nicht einschätzen kann und das natürliche Rechtsempfinden häufig trügt. Im Strafverfahren gilt folgendes: Je schneller ein Anwalt zu Rate gezogen wird, umso besser für den Mandanten.

2. Wie hoch ist denn der Streitwert?

Wie der Name schon sagt, handelt es sich meist um die bezifferbare Höhe eines Geldbetrages in Euro, um den sich die Parteien streiten (Beispiel: A verlangt von B 3500.-€). Häufig muss jedoch die Streitwerthöhe gerichtlich festgestellt werden oder wird pauschalisiert, da man sie nicht genau beziffern kann (Beispiel: Der Arbeitnehmer verlangt vom Arbeitgeber nach Kündigung ein Arbeitszeugnis.). Nach den Gerichten ist der Streitwert hierfür in der Höhe eines Brutto-Monatsgehalts anzusiedeln. Achtung Ausnahme zu Nr.1! Vor den Arbeitsgerichten können sich in erster Instanz alle Personen selbst vertreten, vgl. § 11 Abs I, S. 1 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG), und zwar unabhängig vom Streitwert. Aber in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten kann Sie der Anwalt häufig vor schädlichen Folgen bewahren.

3. Was kostet eine juristische Beratung und ein anschließendes Gerichtsverfahren?
Wenn Sie die Kanzlei zum ersten Mal aufsuchen, wird der Anwalt mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung treffen, je nach voraussichtlichem Umfang und der Schwierigkeit der Angelegenheit. Zu beachten hat der Mandant hier unter anderem, dass diejenigen Fälle, bei denen der Streitwert gering ist, nicht automatisch die am leichtest zu lösenden Fälle sein müssen. Dies ist vorab teilweise nur schwer erkennbar. Kommt es sodann zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, so hat grundsätzlich die unterlegene Partei die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen, mit Ausnahme der Kosten für die Erstberatung. Dies gilt auch für erstinstanzliche Arbeitsgerichtsprozesse.
 
4. Was fällt unter die anwaltschaftliche Schweigepflicht?

Diese Pflicht ist vergleichbar mit der ärztlichen Schweigepflicht. Es fällt also praktisch alles darunter, also jede Anwaltstätigkeit für den Mandanten, auch die verbotene Preisgabe von Mandanten-Namen, Adressen und anderen persönlichen Daten. Zu beachten ist jedoch, dass Ihr Anwalt häufig diese Daten zur Lösung einer Fallfrage an Dritte weitergeben muss, weshalb eine Entbindungserklärung von der Schweigepflicht nötig sein kann. Zudem muss bedacht werden, dass grundsätzlich alle Verfahren, mit einigen Ausnahmen, der Öffentlichkeit zugänglich sind und daher bekannt werden können.

5. Was zeichnet einen guten Anwalt aus?

Ihr Rechtsanwalt muss in der Lage sein, den Sachverhalt umfassend ermitteln und überblicken, rechtlich einordnen, Entscheidungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung verstehen und nachvollziehen zu können und mündliche Gerichtsverhandlungen im schriftlichen Zivilprozess-Vorverfahren so aufzubereiten, dass es aus richterlicher Sicht kaum mehr rechtliche Streitpunkte zwischen den Parteien geben sollte. Dabei ist nicht erforderlich, dass Ihr Anwalt im Hauptverfahren in der Eloquenz sein Gegenüber übertrifft, da hierüber keine gerichtliche Entscheidung getroffen wird, auch wenn der Anwalt hierdurch beim Mandanten punkten kann und bei ihm einen positiven Eindruck erweckt, obwohl dies mit der juristischen Tätigkeit nicht viel zu tun hat und der Mandant sich davor hüten sollte, die Leistung des Anwalts einzig anhand dieses Kriteriums zu messen.

6. Was bezahlt eine Rechtsschutzversicherung?

Grundsätzlich übernimmt der Rechtsschutz die gesamten Prozess- und Anwaltskosten. Meistens wird jedoch eine Selbstbeteiligung in Höhe von mindestens 150.- € mit dem Versicherer vereinbart. Zu beachten ist weiterhin, dass teilweise nur bestimmte Rechtsgebiete versichert sind bzw. versichert werden können. So wird normalerweise kein Rechtsschutz in Strafsachen oder bei Streitigkeiten in der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit gewährt, nicht zu verwechseln mit einem Arbeitsrechtsschutz (z. B. bei ungerechtfertigten Kündigungen). Erwähnenswert scheint noch die Tatsache, dass ab Versicherungsvertragsschluss meist eine dreimonatige Sperrfrist gilt, d. h. dass Kosten für Rechtsstreitigkeiten, deren Ursachen während dieser Zeit auftreten, von den Versicherungen nicht gedeckt werden.

7. Wieso haftet ein Arzt und wann sollte ich wegen eines Arztfehlers zum Anwalt gehen?
Jeder Arzt hat die Berufspflicht, eine ärztliche Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, d. h. nicht der Arzt selbst haftet für sein Fehlverhalten, sondern sein Versicherer. Ein Arzt haftet dann, wenn er seine Pflichten aus dem Behandlungsvertrag verletzt hat. Wenn Sie Zweifel an einer ordentlichen Behandlung haben oder negative Folgen eingetreten sind, die völlig unvorhersehbar waren, weil Sie niemand darauf hingewiesen hat, kann geprüft werden, ob die Therapie nicht dem medizinischen Standard entsprochen hat und der Arzt nicht all seinen Aufklärungspflichten nachgekommen ist. Grundsätzlich hat der Patient Behandlungsfehler darzulegen und zu beweisen. Die Beweislast dreht sich jedoch zu Lasten des behandelnden Arztes um, wo grobe Behandlungsfehler im Raum stehen, wenn Streit über die erfolgte Aufklärung oder die Dokumentation besteht und der Patient keine Möglichkeit hat, vom Geschehen Kenntnis zu erlangen bzw. hierauf Einfluss zu nehmen (sog. vollbeherrschbares Risiko, z. B. bei operativem Eingriff in Vollnarkose). Das Medizinrecht gehört zu den komplizierten Rechtsgebieten innerhalb des Privatrechts, weshalb Sie einen hierfür qualifizierten Rechtsanwalt aufsuchen sollten. Herr Kaiser hat sich speziell im Medizinrecht von der Deutschen Anwaltakademie fortbilden lassen.

8. Was kann ich tun, wenn ich selbst Arzt bin und rechtlichen Rat benötige?
Häufig wird argumentiert, ein Anwalt müsse sich entscheiden, welche Seite er vertritt: Patienten oder Ärzte (sog. Aktiv- bzw. Passiv-Vertretung). Viele glauben, hierin liegt der Schlüssel des erfolgreichen Anwalts. Dies stellt sich jedoch im Nachhinein als Irrtum heraus, denn dies beträfe praktisch nur das ärztliche Haftungsrecht. Aber auch auf diesem Gebiet ist es förderlich, die Fähigkeit zu besitzen, den Fall aus beiden Richtungen betrachten zu können, um die jeweilige Argumentationskette der gegnerischen Seite nachvollziehen, bestätigen oder entkräften bzw. widerlegen zu können. Selbstverständlich sollen sich Ärzte auch gegen Ansprüche der Aktivseite mit allen möglichen Mitteln verteidigen können. Normalerweise bietet der Haftpflichtversicherer nicht nur Rechtsschutz für eine juristische Beratung in Haftungsfragen, vielmehr ist der Arzt aus berufsrechtlichen Gründen verpflichtet, bei jeder möglichen Haftung seine Versicherung zu informieren, die sich die Auswahl des richtigen Anwalts vorbehält. Ihren Wunsch, einen bestimmten Anwalt zu beauftragen, wird die Versicherung hierbei sicherlich berücksichtigen. Doch werden Ärzte häufig auch mit Problemen konfrontiert, die mit Haftungsfragen nichts zu tun haben. Dies betrifft u. a. Approbations- und Zulassungsfragen (Erteilung, Entzug, Ruhen), Niederlassungsthemen bzw. Fragen über die Tätigkeit in der vertrags- und privatärztlichen Versorgung, Praxisgründung, sowie Schwierigkeiten bei der vertragsärztlichen bzw. privaten Abrechnung von ärztlichen Leistungen (Auszug). In all diesen Belangen sollte der Mediziner direkt seinen Anwalt aufsuchen, um schwerwiegenden, etwa berufsrechtlichen Konsequenzen vorzubeugen.

9. Wieso sind Sie Anwalt und nicht Arzt? Können Sie kein Blut sehen?
Es gibt auch Ärzte, die sich hart damit tun, schwerste (offene) Polytraumen bei Patienten z. B. nach einem Verkehrsunfall zu diagnostizieren und die Opfer zu versorgen, weshalb diese auch kaum den Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie anstreben werden, da die Weiterbildungsordnung für Ärzte hierfür die langjährige Praxis in der Behandlung von Schwer– und Mehrfachverletzten vorsieht, vgl. Abschnitt B, Punkt 6.5, (Muster-) WBO. Doch auch der Anwalt, der sich mit Straßenverkehrsrecht, Strafrecht oder Medizinrecht beschäftigt, bleibt von solchen Anblicken nicht verschont, auch wenn diese sich auf die Dokumentation, meist in Form von Lichtbildern, beschränken. So wurden Herrn Kaiser u.a. in Ausbildung und Praxis bereits Bilder von Schwerstverletzten oder gar Leichen zur Augenscheinnahme vorgelegt. Der Beruf des Anwalts zeichnet sich -wie die Heilberufe- durch die Hilfeleistung aus. Der Anwalt wird seine juristischen Kenntnisse sprachlich, gestalterisch und nachvollziehbar so für seine Tätigkeit einsetzen, dass das Problem oder Anliegen des jeweiligen Mandanten einer Einzelfalllösung zugeführt wird, die dem Gesetz und der höchstrichterlichen Rechtsprechung standhält.
 
10. Was ist unter Vertragsgestaltung zu verstehen?
Im privaten Vertragsrecht herrscht der Grundsatz der Vertragsfreiheit, d. h. es kann über alle Arten von Leistungen ein Vertrag geschlossen werden, dessen Inhalt von den Parteien festgelegt werden kann. Dieser Grundsatz basiert auf dem grundlegenden Prinzip der Privatautonomie, die einen Teil des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit darstellt, welches verfassungsrechtlich geschützt ist, vgl. Art. 2 Abs. 1 GG. Jedoch müssen Verträge mit der objektiven Rechtsordnung in Einklang gebracht werden, es muss mit Vertragsgerechtigkeit einher gehen. So wird z. B. ein Verbraucher, der mit einem Unternehmer einen Kaufvertrag schließt, durch die Verbraucherrechte der §§ 312 ff. BGB geschützt, weil der erfahrene Geschäftsmann der Privatperson in seinem Wissen, wie man am besten handelt, überlegen ist. Auch in Mietverträgen wird man dem Mieter untergeordnete Erfahrung zu Gute kommen lassen, wie dies auch durch einige mieterfreundliche Gerichtsurteile zu Ausdruck gebracht wurde. Werden in Verträgen sog. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) durch den Vertragspartner verwendet, so gehen Zweifel über die Wirksamkeit derselben zu Lasten des Verwenders. Ein Katalog über die absolute und relative Unwirksamkeitskontrolle kann den §§ 308 und 309 BGB entnommen werden. Bei allen wichtigen Verträgen gilt: Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt, der sich bereits mit dieser teils schwierigen Materie befasst hat, beraten und den Vertrag entwerfen bzw. prüfen, sei es ein „normaler“ Kaufvertrag oder ein komplexer gesellschaftsrechtlicher Vertrag.

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